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Ab 2008 wird der Energieausweis für Gebäude Pflicht
 
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 können Sie den verbrauchsbasierten Energieausweis für Wohngebäude online für 35,- Euro inkl. MwSt. und Versandkosten sofort bestellen!

Wir bieten Ihnen alle erforderlichen Energieausweise sowohl im Bereich der Wohngebäude als auch der Nicht-Wohngebäude.

Unser Expertenteam besitzt eine langjährige Erfahrung im Bereich der energetischen Bewertung von Gebäuden.

Folgende Ausweise müssen gemäß ENEV erstellt werden:

  • Energieausweise für Neubauten sowie für wesentliche Änderungen oder Erweiterungen im Bestand. Der Eigentümer muss den Energieausweis der Landesbehörde auf Verlagen vorlegen.
  • Energieausweise im Bestand samt Empfehlungen zur Modernisierung bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes, einer Wohnung oder Nutzungseinheit. Der Energieausweis muss potentiellen Käufern oder Mietern zugänglich gemacht werden.
  • Öffentliche Energieausweise müssen gut sichtbar an Dienstleistungsgebäuden mit über 1.000 Quadratmetern (m²) Nutzfläche und mit regem Publikumsverkehr aushängen.
Ab wann müssen Energieausweise im Bestand erstellt werden?
  • Wohnbestand mit Baujahr bis 1965: verpflichtend ab 1. Juni 2008 bei Verkauf und Neuvermietung
  • Wohnbestand Baujahr ab 1965: verpflichtend ab 1.01.2009 bei Verkauf oder Neuvermietung
  • Nichtwohnbestand: ab 1. Juli 2009 verpflichtend bei Verkauf, Leasing und Neuvermietung sowie öffentlichem Aushang. Nicht-Wohngebäude werden nach der DIN 18599 (gemäß EU-Richtlinie) berechnet.
Haben Sie weitere Fragen? Wünschen Sie ein unverbindliches Angebot?

Wir beraten Sie gern.

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